Brauchtumsfeuer
In der Steiermark dürfen Materialien pflanzlicher Herkunft in trockenem Zustand im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen ausschließlich am Karsamstag (von 15.00 Uhr bis 03.00 Uhr) sowie am 21. Juni (Sonnwendfeier) verbrannt werden.
Sollte der 21.Juni kein Samstag oder Sonntag sein, dann gilt der diesem Datum nachfolgende Samstag. Das Abbrennen an anderen Tagen oder die Verlegung der Sonnwendfeier auf ein anderes Wochenende ist nicht erlaubt !!
Mindestabstände sind zu beachten: 50 Meter von Gebäuden und 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, 100 Meter zu Engergieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen Gütern, 40 Meter zu Baumbeständen bzw. Wald.
Die Entzündung größerer, weithin sichtbarer Feuer ist der zuständigen Feuerwehr rechtzeitig, mindestens jedoch 12 Stunden vorher, anzuzeigen. Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen im Freien generell unzulässig.
Text:HBM Ehgartner
Quelle:
Bundesluftreinhaltegesetz,
Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Steirische Brauchtumsfeuer-Verordnung (Erlass)