Information zum Brauchtumsfeuer
Das Entzünden des Osterfeuers ist ausschließlich am Karsamstag von 15 Uhr bis Ostersonntag 3 Uhr morgens gesetzlich gestattet.
Achten Sie dabei darauf die Mindestabstände einzuhalten:
100m zu Betriebs- und Energieversorgungsanlagen
50m zu Verkehrsflächen und Gebäuden
40m zu Wäldern und Baumgruppen
Denken Sie daran das Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und im Anschluss verlässlich zu löschen.
Um unnötige Fehlarmierungen zu vermeiden und im Ernstfall rasche Hilfe am richtigen Ort garantieren zu können, gibt es von Seiten des Landesfeuerwehrverbandes die Möglichkeit das Brauchtumsfeuer im Vorhinein mit folgendem Formular anzumelden:
Wir wünschen Ihnen ein frohes und sicheres Osterfest!
